PoC-Antigen-Tests: Freiwillige Testungen von Schülerinnen und Schülern

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

die Coronapandemie schränkt auch weiterhin unseren schulischen Alltag sehr stark ein. Dies stellt nicht nur Schülerinnen und Schüler und das pädagogische Personal, sondern natürlich auch Sie als Sorgeberechtigte vor große Herausforderungen. In ganz Deutschland, und leider besonders im Freistaat breitet sich die Infektion sehr schnell aus.

Die Landesregierung hat beschlossen, dass Schülerinnen und Schüler aller Schularten, die zum Ende dieses Schuljahres ihre Schullaufbahn beenden sollen (Schulabgänger), trotzdem seit dem 11. Januar 2021 den Fachunterricht erhalten, den sie zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen brauchen, und dass sie ihre Klausuren, Klassenarbeiten und anderen Maßnahmen der Prüfungsvorbereitung in Präsenzform in ihren Schulen ablegen. Diesen Unterricht ermöglichen wir auch an unserer Schule.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler befinden sich seit Anfang März 2021 im Wechselunterricht.
Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, muss der Mindestabstand während dieses eingeschränkten Unterrichts ständig eingehalten werden, die Lerngruppen sind entsprechend verkleinert. Als zusätzliche Maßnahme, um den Präsenzunterricht sicher zu gestalten, bietet das Land für die Schulabgänger und Schulabgängerinnen und ab Klassenstufe 7 nun regelmäßige, kostenlose und freiwillige Testungen an. 

Wie laufen diese Tests ab? Medizinisch geschultes externes Personal – in unsrem Fall eine Kinderärztin aus einer benachbarten Praxis – wird die Testungen in unserer Schule vor Ort jeden Montag zwischen 11.00 und 12.30 Uhr durchführen. Zur Testung werden Antigen-Tests eingesetzt. Bereits nach wenigen Minuten liegt ein Testergebnis vor. Bei einem positiven Testergebnis verlässt die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler die Schule, das Testpersonal informiert das Gesundheitsamt, um den Befund durch einen PCR-Test zu prüfen. 

Wer kann sich testen lassen? Berechtigt sind derzeit nur die Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe. Dieser Test ist bis jetzt freiwillig. Über Ausweitungen wird die Landesregierung – je nach Entwicklung der Pandemie – später entscheiden.

Im Interesse der Schulgemeinschaft bitten und ermutigen wir jede Schülerin und jeden Schüler, sich testen zu lassen. 

Was müssen die Schülerinnen und Schüler vorlegen? Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen für jeden Test eine aktuelle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, die sie bei der Testperson abgeben. Einen Vordruck sowie die Datenschutzerklärung können Sie nachfolgend herunterladen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
T. Fleischer
Schulleiter